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Energieaudits sind nun unabhängig von Branche und Energieverbrauch verpflichtend. Alle Nicht-KMU müssen bis spätestens 5.Dezember 2015 erstmals ein Enerdieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen, danach mindestens alle vier Jahre. Überprüft wird das durch Stichprobenkontrollen.

​Bestandteil des Anfang Dezember von der Bundesregierung beschlossenen ,,Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz´´ (NAPE) ist die Umsetzung von Artikel 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, die bereits seit zwei Jahren inh Kraft ist.

Künftig werden Energieaudits für sämtliche grße Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Jahresbillanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro zur Pflicht. Bei den Audits werden Energieinsatz und -verbrauch systematisch erfasst und analysiert.

PDF: Energieauditpflicht für Großunternehmen