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SpaEfV

Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten über den sogenannten Spitzenausgleich einen Teil der von ihnen entrichteten Strom- und Energiesteuern zurück – wir sind Ihnen dabei behilflich.

Das Spitzenausgleichsverfahren Energie ist ein komplexes Verfahren, das eine sorgfältige Planung, Umsetzung und Berichterstattung erfordert.

Es ermöglicht Unternehmen, eine teilweise Befreiung von den Strom- und Energiesteuern zu erhalten, wenn sie bestimmte Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen. Hier sind die Hauptinhalte eines Spitzenausgleichsverfahrens Energie:

  1. Antragsstellung und Zulassung:
    • Ein Unternehmen muss einen Antrag stellen und sich für das Spitzenausgleichsverfahren qualifizieren.
    • Bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen müssen erfüllt sein, um zugelassen zu werden, wie z. B. eine bestimmte Strommenge und Energieintensität.
  2. Energieeffizienzmaßnahmen:
    • Unternehmen müssen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen, um von der Befreiung der Strom- und Energiesteuern zu profitieren.
    • Es können technische, organisatorische oder verhaltensbezogene Maßnahmen sein, die den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen senken.
  3. Energieaudit oder Managementsystem:
    • Unternehmen müssen ein Energieaudit gemäß den Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie (EED) durchführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z. B. ISO 50001 oder SpaEfV-KMU) einführen.
  4. Daten- und Berichterstattung:
    • Unternehmen müssen Energieverbrauchsdaten sammeln, überwachen und an die zuständigen Behörden melden.
    • Regelmäßige Berichterstattung über umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen und Ergebnisse des Energieaudits oder Energiemanagementsystems.
  5. Steuervergünstigung:
    • Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, können eine teilweise Befreiung von den Strom- und Energiesteuern erhalten.
    • Dies kann zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.
  6. Überprüfung und Prüfung:
    • Die zuständigen Behörden können Überprüfungen und Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen erfüllt werden.
    • Unternehmen müssen Nachweise und Unterlagen vorlegen können, um die Einhaltung der Bedingungen zu belegen (VALERI DIN 17463).
  7. Aktualisierung und Anpassung:
    • Das Spitzenausgleichsverfahren und die Anforderungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Unternehmen müssen sich über aktuelle Regelungen informieren und ihre Maßnahmen entsprechend anpassen.

Geben Sie uns gerne Ihre konkreten Anforderungen über das Kontaktformular.

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie detailliertere Informationen und Dateien zum Download.

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