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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Unternehmen bei der Einführung von Energiemanagementsystemen. Ziel des Programms „Förderung von Energiemanagementsystemen“ ist es, die Einführung von Energiemanagementsystemen breitenwirksam zu fördern und insbesondere auch bei KMU eine hohe Verbreitung zu erreichen. Denn ein Energiemanagementsystem trägt dazu bei, die Energiekosten im Unternehmen zu reduzieren.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen sind die Unternehmen, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung (BesAR, Spitzenausgleich) dazu verpflichtet sind, ein Energiemanagementsystem einzuführen.

Am 1. Mai 2015 tritt die novellierte Fassung der Förderrichtlinie in Kraft. Folgende Maßnahmen werden ab dann gefördert:

  • Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Für die Erstzertifizierung beträgt der Zuschuss 80 %, max. 6.000 €.
  • Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV. Für die Erstzertifizierung beträgt der Zuschuss 80 %, max. 1.500 €.
  • Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme. Für den Erwerb von Messtechnik inkl. Installationskosten beträgt der Zuschuss 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 8.000 €.
  • Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme. Für den Erwerb von Software beträgt der Zuschuss 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 4.000 €.

Daneben ist auch die für eine Erstzertifizierung notwendige Beratung förderfähig. Der Zuschuss beträgt 60 % der Beratungskosten, max. 3.000 Euro.

Ebenfalls förderfähig sind die Kosten für die Schulung der Mitarbeiter zum Energiemanagementbeauftragten. Der Zuschuss beträgt 30 %, max. 1.000 Euro.

Für die Umsetzung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortlich. Weitere Informationen zu dem Programm und zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage des BAFA.

Quelle: DIHK