Energieaudit DIN EN 16247-1
Energie-Experten BAFA
Energieaudit-Tool
Schnell , einfach & kostengünstig –
so geht Energieaudit.
Weniger ist mehr: Kosten reduzieren – mehr Effizienz
Energieaudit 16247-1
Compliance mit Energie-Experten erfüllen
Das EDL-Gesetz verpflichtet seit 2015 alle Nicht-KMU zur Durchführung eines Audits nach DIN EN 16247-1. Per Gesetz befinden wir uns in 2023 aktuell bereits in der dritten Periode der Erfassung.
Es gibt dazu neue Anforderungen der BAFA aber auch zusätzliche Benefits, die Unternehmen mit Energieeinsparung und Kosteneffizienz nutzen. Mit viel Erfahrung und digitalen Methoden zum Erfolg.
EDLG Pflichten erfüllen
Kosten senken
Effizienz steigern
Ressourcen einsparen
Ablauf eines Energieaudits DIN EN 16247-1
1. Auditschritt
Systematische Erfassung von Energieeinsatz / Verbrauchsstruktur
2. Auditschritt
Analyse von Einsparpotentialen mit Hilfe von Vergleichsbetrachtungen
3. Auditschritt
Bewertung von Maßnahmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
4. Auditschritt
Dokumentation von Datenerhebung, Analyse & Ergebnissen im Auditbericht
FAQ
Energieaudit 16247-1
Das Verfahren von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und auch weitere Prozesse im europäischen Verbund sind oft komplex und es stellen sich viele Fragen. Wir haben für Sie einen Teil dieser Fragen mit Antworten versehen. Es soll Ihnen damit gelingen erste, wichtige Informationen aufzunehmen und gerne Detailfragen an uns zu stellen.
Energieaudit 16247-1 - Allgemeines / Anforderungen
Zu den Grundlagen und allgemeinen Fragestellungen der Unternehmen rund um die Energieaudit Pflicht, bietet das Merkblatt für Energieaudits der BAFA die Grundlage.
Wir helfen Ihnen diese unbürokratisch zu verstehen.
Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten. Aktuell gilt es, effiziente Maßnahmen auch zu tracken und deren Durchführung auch nachzuweisen. Wir helfen Ihnen dabei.
Zielgruppe - Nicht KMU - Wer ist betroffen / freigestellt?
Betroffen sind alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung der EU sind. Diese Nicht-KMU sind seit 2015 verpflichtet, alle vier Jahre ein weiteres durchzuführen. Nicht so, wenn der Energieverbrauch gesamt unter 500.000 kWh p.a. beträgt.
Von der Durchführung eines Energieaudits sind nach § 8 EDL-G Unternehmen freigestellt, die entweder
1. ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
2. ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)
erfolgreich eingeführt haben.
Geltungsbereich - Partnerunternehmen / Multisite
Nur eigenständige Unternehmen mit weniger als 25 % eigener Beteiligung an einem anderen Unternehmen oder fremder Beteiligung am eigenen Unternehmen können bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und finanziellen Schwellenwerte isoliert betrachtet werden. Unternehmen, welche mit anderen Unternehmen verbunden oder ein Partnerunternehmen eines anderen Unternehmens sind, müssen vollständig oder anteilsmäßig die Werte der anderen Unternehmen berücksichtigen.
Von einem Partnerunternehmen spricht man, wenn das eigene Unternehmen einen Anteil von mindestens 25 % aber nicht mehr als 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält oder ein anderes Unternehmen mindestens 25 % aber nicht mehr als 50% am eigenen Unternehmen hält. Bei der Ermittlung des KMU-Status werden bei Partnerunternehmen die Mitarbeiterzahlen und Finanzangaben des anderen Unternehmens nur anteilsmäßig einbezogen.
Von verbundenen Unternehmen spricht man bei Unternehmen, die eine Unternehmensgruppe bilden durch unmittelbare oder mittelbare Kontrolle der Mehrheit des Kapitals bzw. der Stimmrechte an einem Unternehmen durch ein anderes Unternehmen oder aufgrund der Fähigkeit, einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben. In diesem Fall sind bei der Ermittlung des KMU-Status die Daten des verbundenen Unternehmens zu 100 % einzubeziehen.
Multisite Verfahren im Konzern bzw. bei Filialbetrieben
Bei der Ausweitung des Multi-Site-Verfahrens auf Partner- und/oder verbundene Unternehmen ist grundsätzlich folgendes zu beachten:
Ermittlung des gesamten Energieverbrauchs aller teilnehmenden Unternehmen (100 % des Endenergieverbrauchs)
Die 90 %-Regel ist hierbei nur auf jedes einzelne rechtlich selbstständige Unternehmen anwendbar, jedoch (im Erstaudit) nicht auf die Unternehmensgruppe
Zusammenfassung möglicher vergleichbarer Standorte in Clustern und Anwendung der Quadratwurzelregelung zur Bestimmung der repräsentativen Anzahl an zu untersuchenden Standorten.
Pflichten - Stichproben / BAFA Meldung / Umsetzung
Das Verfahren der Nachweisführung ist in § 8c EDL-G geregelt. Wird ein Unternehmen im Rahmen der Stichprobenkontrolle zur Nachweisführung aufgefordert, erfolgt der Nachweis über die Durchführung des Energieaudits über eine Bestätigung derjenigen Person, die das Energieaudit durchgeführt hat.
Zur vereinfachten Nachweisführung hat das BAFA das Formular „Nachweis zur Durchführung des Energieaudits“ auf seiner Homepage gestellt.
Nach Abschluss des Energieaudits sorgen wir für Sie zur BAFA konformen Meldung der erfolgreichen Durchführung.
Links - Hilfreiche BAFA-Informationen
Welche Links helfen weiter?
Energieaudit:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieaudit/energieaudit_node.html
Leitfaden für Energieaudits:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Merkblatt für Energieaudits
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=14
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
http://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/BJNR148310010.html
Elektronisches Formular EDL-G – Nachweisführung für Unternehmen
https://fms.bafa.de/BafaFrame/login
Benutzerleitfaden zur Definition von KMU
http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_leitfaden_definition_kmu.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Energieauditorenliste
https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/audit-suche/
Einfach. Professionell. Energieaudit mit visalvis
Die visalvis GmbH verfügt über ein bundesweites Netzwerk an zugelassenen Energie Auditoren und bearbeitet aktiv für Sie ein BAFA konformes und preisbewusstes Energieaudit DIN EN 16247-1.
Die digitale Plattform bietet Zeit und Kostenvorteile
Nehmen Sie gerne über das nachfolgende Formular, via Email unter info@visalvis.de schriftlich Kontakt zu uns auf oder einfach telefonisch unter 06021 439163-0.
Energieaudit-Tool
Ihre Vorteile eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1:
• Digital und benutzerfreundlich
• Gesetzeskonformität für Nicht-KMU nach EDL-G
• Effizienzmaßnahmen bieten Einsparerfolge
• Persönliche Beratung durch Auditoren und Experten
• Add On – CO2 Bilanzierung der Scopes 1 + 2
Energieaudit DIN EN 16247-1
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