lange erwartet und nun am Start: das Bundesverkehrsministerium (BMVI) bietet ab November ein neues Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur an. Die Anträge können ab dem 24.11.2020 über das Zuschussportal der KfW eingereicht werden. Förderfähig ist dabei Ladetechnik mit intelligenter Steuerung (mit Blick auf die Netzdienlichkeit). Jeder Ladepunkt wird pauschal mit 900 Euro bezuschusst.
Weitere Details zur Förderung bzw. zur Antragsstellung finden Sie hier.
Für einen ersten schnellen Überblick, hier die wesentlichen Eckdaten zum Förderprogramm:
Wer kann Anträge stellen?
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Was wird gefördert?
Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt.
Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW
- Ladeleistung und intelligente Steuerung (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Tipp: Im November 2020 wird eine Liste der geförderten Ladestationen auf der KfW Seite veröffentlicht.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- Ladestation
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
Ein wichtiger Hinweis in eigener Sache: „Nicht-private-Interessenten“ für Ladeinfrastrukturförderung können sich auf der Homepage der Innovationsförderung Hessen in eine Liste eintragen: https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/interesse-foerderaufruf-ladesaeulen. Sie werden benachrichtigt, sobald ein weiterer Förderaufruf zum Thema LIS startet.