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Förderberatung

visalvis verfügt über Zulassungen bei BAFA und KfW (Eintrag in der Experten-Liste). Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Konzept.

Förderungen für Energie- und Umweltmaßnahmen sind unser Metier. Wir begleiten Unternehmen durch den oft komplexen Förderprozess – von der Antragstellung bis zu den erforderlichen Energieeffizienzberechnungen. So reduzieren wir Ihren Aufwand und schaffen eine verlässliche Grundlage für eine erfolgreiche Förderung.

Modul 1: Querschnittstechnologien

Förderquote: Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Maßnahmen: Hocheffiziente elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger, Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager.

Förderbedingungen: Die geförderten Anlagen müssen bestehende, ineffiziente Anlagen ersetzen.

Antragsberechtigt: ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Förderquote: Bis zu 55 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Maßnahmen: Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen und Biomassefeuerung.

Förderbedingungen: Die erzeugte Wärme muss zu über 50 % als Prozesswärme verwendet werden.

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Förderquote: Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Maßnahmen: Soft- und Hardware für Energie- oder Umweltmanagementsysteme.

Förderbedingungen: Die Systeme müssen zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Basisförderung: 15 % für kleine Unternehmen, 10 % für mittlere Unternehmen.

Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Maßnahmen: Optimierung von industriellen und gewerblichen Prozessen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.

Förderbedingungen: Ein Nachweis über die Reduktion von 100–1.000 t CO₂/a oder des Endenergiebedarfs um mindestens 15 % ist erforderlich.

Modul 5: Transformationspläne – Dekarbonisierung

Förderquote: Bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Maßnahmen: Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität (Erstellung des Transformationsplans).

Förderbedingungen: Erstellung eines detaillierten Transformationsplans mit konkreten Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen (Roadmap).

Modul 6: Elektrifizierung kleiner Unternehmen

Förderquote: Bis zu 33 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Maßnahmen: Austausch fossiler Produktionsanlagen und -prozesse durch elektrische Technologien, insbesondere elektrische Prozesswärmeerzeuger, Industrie-Wärmepumpen sowie die Umstellung auf elektrisch betriebene Produktionsverfahren.

Förderbedingungen: Die Maßnahme muss zu einer nachweisbaren Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen. Die Investition muss Bestandteil eines Elektrifizierungsvorhabens sein und die technischen Anforderungen der Bundesförderung erfüllen.

 

 

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie detailliertere Informationen und Dateien zum Download.

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