Im März 2017 ist die sog. Markstammdatenregisterverordnung in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage baut die Bundesnetzagentur derzeit das sog. Marktstammdatenregister (MaStR) auf. Das Register löst die Anlagenregisterverordnung ab und bündelt viele energiewirtschaftliche Meldepflichten im Strom- und Gasbereich.
Am 3. Juli 2017 startet das Marktstammdatenregister. Händler, Erzeuger, Netzbetreiber und Lieferanten müssen sich registrieren. Viele Unternehmen werden nach der Stromlieferantendefinition der Bundesnetzagentur melden müssen. Das gilt z. B. für verbundene Unternehmen an einem Standort oder bei vorübergehender Tätigkeit von Fremdfirmen auf dem eigenen Betriebsgelände. Auch wenn Sie bisher nicht gemeldet haben, kann es sein, dass Sie von Meldepflichten erfasst werden.
Bitte beachten Sie daher insbesondere die Ausführungen zur Frage: Wann bin ich Stromlieferant?
Download: Merkblatt zum Marktstammdatenregister
Quelle: www.karlsruhe.ihk.de/innovation/energie/AktuellesEnergie/DIHK-Merkblatt-Marktstammdatenregister/3756640