06021 / 4391630 info@visalvis.de
Das zum 17.07.2024 aktualisierte Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs enthält in seiner Änderungsversion doch so einige Überraschungen:
  • Kraftstoffverbrauch von geleasten Fahrzeugen ist in die Bilanzierung mit aufzunehmen (Fahrzeug mit 1% Regelung kann man jedoch außen vorlassen); dies bedeutet für viele Unternehmen mit großer Flotte oft die erstmalige Pflicht ein Energiemanagementsystem einzuführen (7.5 GWh) 
  • Vermieter müssen mindestens 50% verbrauchsabhängige Wärme abrechnen – Pauschalen sind nicht länger statthaft
  • Unternehmen müssen die Feststellung nach Energieeffizienzgesetz (EnEfG), ob Sie in den letzten 3 Jahren Kalenderjahren einen Verbrauch über 7,5 GWh hatten,  selbst durchführen
Viele weitere Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.