Das zum 17.07.2024 aktualisierte Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs enthält in seiner Änderungsversion doch so einige Überraschungen:
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Kraftstoffverbrauch von geleasten Fahrzeugen ist in die Bilanzierung mit aufzunehmen (Fahrzeug mit 1% Regelung kann man jedoch außen vorlassen); dies bedeutet für viele Unternehmen mit großer Flotte oft die erstmalige Pflicht ein Energiemanagementsystem einzuführen (7.5 GWh)
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Vermieter müssen mindestens 50% verbrauchsabhängige Wärme abrechnen – Pauschalen sind nicht länger statthaft
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Unternehmen müssen die Feststellung nach Energieeffizienzgesetz (EnEfG), ob Sie in den letzten 3 Jahren Kalenderjahren einen Verbrauch über 7,5 GWh hatten, selbst durchführen
Viele weitere Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.