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Quelle: DIHK

Es klingt erst einmal wie ein Lichtblick in schwierigen Zeiten. Unternehmen, die jetzt Strom einkaufen müssen, können richtig sparen. Schließlich haben sich die Preise an der Strombörse von 40 Euro/MWh seit dem Beginn der Corona-Krise auf 20 Euro halbiert. Doch in nicht allzu weiter Ferne ziehen schon wieder dunkle Wolken auf. Denn die nächste große Welle der Erhöhung von Umlagen und Netzentgelten steht zum Jahreswechsel an und wird die Einsparungen beim Börsenstrompreis deutlich übersteigen. Es sei denn, die Bundesregierung ergreift Gegenmaßnahmen und finanziert beispielsweise Teile der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt.

Wie so oft steht die EEG-Umlage im Zentrum der Debatten. Ihr Anstieg zum Jahresbeginn 2021 wird von drei Faktoren getrieben:

  • Der hohen Einspeisung erneuerbarer Stromerzeuger durch das bisher überdurchschnittlich sonnige und gleichzeitig windige Wetter in diesem Jahr,
  • dem Rückgang der Stromnachfrage durch die Wirtschaft infolge der Coronavirus-Pandemie sowie
  • den gesunkenen Erlösen beim Verkauf des erzeugten Ökostroms an der Strombörse.

Der Einfluss des Wetters auf das EEG-Konto wurde besonders im März deutlich, einem erst in den letzten Tagen vom Coronavirus geprägten Monat. War 2019 noch ein Anstieg des EEG-Kontostands von 300 Mio. Euro zu verzeichnen, sank dieser 2020 um 500 Mio. Dies lag an den zweithöchsten monatlichen Auszahlungen aller Zeiten an die Anlagenbetreiber; und das zu einer Jahreszeit, in der Photovoltaikanlagen in der Regel noch wenig Strom erzeugen. Sollte diese Wetterlage anhalten, wird das EEG-Konto allein dadurch ins Minus rutschen. Dieses Defizit müsste 2021 durch eine höhere EEG-Umlage ausgeglichen werden.

Eine seriöse Wettervorhersage für ein ganzes Jahr ist nicht leistbar. Zuverlässig abschätzbar ist hingegen bereits, dass die Stromnachfrage in diesem Jahr aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie um einiges niedriger sein wird als prognostiziert. Dadurch gehen dem EEG-Konto erhebliche Einnahmen verloren. Hinzu kommt, dass die Verkaufserlöse von Strom aus Windrädern, PV- und Biomasseanlagen aufgrund der niedrigen Strompreise unter den Erwartungen liegen werden. Diese Entwicklung führt im Umkehrschluss zu höheren Ausgaben aus dem EEG-Topf. Erste Schätzungen gehen daher davon aus, dass die EEG-Umlage vor diesem Hintergrund von derzeit 6,8 Cent/kWh auf mindestens über 8 Cent und im Extremfall auf knapp 10 Cent explodieren könnte, wenn der Staat nicht gegensteuert.

Mit der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) hat die Bundesregierung angekündigt, Teile der Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung für die Finanzierung des EEG zu verwenden. Allerdings ist noch unklar, ob die Entlastung tatsächlich bereits 2021 greift und wie hoch diese dann ausfallen wird. Klar ist: Selbst eine Senkung um 1,5 Cent/kWh würde die EEG-Umlage im besten Fall auf dem heutigen Niveau stabilisieren. Eine wirkliche Entlastung für die Unternehmen sieht anders aus.

Einnahmenausfälle sind im Übrigen auch bei den anderen Umlagen zu erwarten (KWK, Offshore, §19, Abschaltbare Lasten), die dadurch ebenfalls steigen werden. Die Netzentgelte werden ebenfalls kräftig zulegen, da kalkulierte Einnahmen wegen rückläufiger Stromverbräuche fehlen. Erste Schätzungen gehen von einer Erhöhung um 10 bis 15 Prozent aus. Die Ausfälle werden dann auch hier durch höhere Entgelte 2021 kompensiert werden müssen.

Die Debatte über zu hohe Strompreise wird damit spätestens, wenn im Herbst die Höhe der Umlage und der Netzentgelte bekannt gegeben wird, wieder voll entbrennen. Eines steht fest: Je länger die Coronavirus-Krise mit der Schließung ganzer Branchen dauert, desto heftiger wird der Strompreisschock 2021 ausfallen. Höhere Strompreise werden sich dann als Gift für den bis dahin hoffentlich einsetzenden wirtschaftlichen Aufschwung bei den Unternehmen erweisen.

Zu existenzgefährdenden Kostensteigerungen könnte es für Unternehmen kommen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und in der Folge entsprechend einschlägiger beihilferechtlicher Vorgaben der EU von der EEG-Umlagenbegrenzung sowie Strom- und Energiesteuerentlastungen ausgeschlossen werden.

Um für die Unternehmen eine solche Abwärtsspirale rechtssicher zu vermeiden, bedarf es so schnell wie möglich einer klaren Entscheidung der Europäischen Kommission, auf die nicht nur der DIHK seit Wochen drängt.

Gelten sollte: Unternehmen, die aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, dürfen weiterhin Umwelt- und Energiebeihilfen, inklusive Entlastungen bei der Energie- und Stromsteuer, erhalten. Nur durch eine solche Klarstellung im befristeten Beihilferahmen ließen sich Situationen vermeiden, in denen auf der einen Seite zur Existenzsicherung der Unternehmen staatliche Liquiditätshilfen gewährt werden, diese dann aber auf der anderen Seite durch einen Wegfall bestehender energierechtlicher Entlastungen in ihrer Wirkung konterkariert werden. (Bo, JSch)

Europa

Europäische Energy Scouts – Bilanz nach zwei Jahren

Das Projekt Young Energy Europe qualifiziert in Zusammenarbeit mit vier europäischen Auslandshandelskammern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen zu Energy Scouts. Ziel des Projekts ist es, die Teilnehmer der Schulungen in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz Praxisprojekte erarbeiten zu lassen, die zu geringeren Ressourcenverbräuchen und damit zur Verminderung von Treibhausgasemissionen beitragen.

Seit Beginn des Projekts sind insgesamt über 212 Energy Scouts aus knapp 90 Unternehmen geschult worden. Sie haben 94 Effizienzprojekte mit erheblichen Einsparpotenzialen konzipiert, die meisten davon in den Bereichen Druckluft und Beleuchtung, aber auch die Themen Mobilität und Ressourceneffizienz sowie Wasserverbrauch spielen eine große Rolle.

Die Projekte der ersten beiden Jahrgänge europäischer Energy Scouts ergeben eine mögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen von ca. 8.800 t CO2 im Jahr. Dahinter stehen Einsparpotenziale von über 10.000 MWh Strom sowie erhebliche Mengen an Erdgas, Heizöl und Treibstoffen, aber auch Wasser, Papier, Batterien und Kunststoffe, die die Unternehmen nicht mehr im vorherigen Umfang verwenden. Einige Projekte sind als Pilotprojekte in einzelnen Filialen oder Niederlassungen gestartet und können später auf weitere Standorte ausgeweitet werden, so dass sich in Zukunft ein Skaleneffekt ergeben sollte.

2020 stehen die Energy Scouts aufgrund der Corona-Krise vor zusätzlichen Herausforderungen. Seit März sind viele Unternehmen in Bulgarien, Griechenland, Tschechien und Ungarn geschlossen und mussten teilweise bereits Personal abbauen. Die AHKs haben die Schulungen teilweise in den virtuellen Raum verlegt, aber nicht alles lässt sich aus dem Homeoffice erledigen. So können die Scouts z. B. Verbrauchsmessungen in den Betrieben erst durchführen, wenn der normale Arbeitsalltag erneut beginnt. Erste positive Signale dafür kommen aus Ungarn und Tschechien. Weitere Informationen zum Projekt Young Energy Europe finden sich auf der Webseite. (han)

Diskussionen um die SCIP-Datenbank

Die EU-Abfallrahmenrichtlinie sieht unter Art. 9 die Einrichtung einer neuen Datenbank zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) in Erzeugnissen vor. Hersteller oder Lieferanten (“suppliers“) von SVHC-haltigen Erzeugnissen (“articles“) sind ab Januar 2021 zur Übermittlung von Informationen in die “SCIP“-Datenbank (“Substances of Concern in articles, as such or in complex objects (Products)“) verpflichtet. Hierzu zeichnet sich im Vorfeld allerdings bereits eine Verspätung der ECHA bei der vorherigen Einrichtung einer Vollversion der Datenbank noch in diesem Jahr ab.

Die erforderlichen Informationen betreffen die sichere Verwendung von Erzeugnissen und “komplexen Objekten” (Produkten) mit einem bestimmten SVHC-Anteil. Umfasst sind etwa Name, Konzentration und Lokalisierung der SVHC. Zum exakten Umfang der Meldepflicht (u. a. die Ausgestaltung verschiedener Datenfelder) und damit zum genauen Erfüllungsaufwand ist der DIHK u. a. mit dem Bundesumweltministerium in Kontakt. So setzt sich der DIHK hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Datenbank für eine bestmögliche Handhabbarkeit insbesondere für KMUs ein. Die nationale Umsetzung muss bis zum 5. Juli 2020 erfolgen und wird nach aktueller Planung voraussichtlich in § 62a des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Niederschlag finden.

Vor dem Hintergrund des Coronavirus hat der DIHK gegenüber der EU-Kommission ebenfalls eine grundsätzliche Verschiebung der verbindlichen Anwendungsfrist für Unternehmen (derzeit Januar 2021) angeregt. (MH)

Green Deal der EU: Berichterstatterin des Parlaments will Verschärfung des CO2-Ziels auf 65 % bis 2030

Nach Ansicht der schwedischen Berichterstatterin des Umweltausschusses soll die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % senken, statt wie bislang vorgesehen um 40 %. Die Europäische Kommission plant bislang, eine Anhebung des EU-Ziels auf 50 – 55 % vorzuschlagen.  

Darüber hinaus will Jytte Guteland von der sozialdemokratischen S&D-Fraktion, dass die EU ein Zwischenziel für das Jahr 2040 festlegt. So erklärte sie der französischen Fachzeitung CONTEXTE, dieses müsse voraussichtlich zwischen 80 % und 85 % betragen, um bis 2050 die Treibhausgasneutralität erreichen. Zudem plädiert sie dafür, sektorale CO2-Budgets für die Europäische Union festzulegen. 

Der Berichtsentwurf soll Ende Mai im Umweltausschuss vorgestellt und diskutiert werden. Im Juli könnte die Abstimmung im Ausschuss stattfinden, im September im Plenum des Parlaments. 

Der Zeitplan könnte sich jedoch noch verschieben. Der Industrie- und Energieausschuss des Parlaments verlangt ein Mitspracherecht bei Teilen des Klimaschutzgesetzes. Die Kompetenzstreitigkeit wird voraussichtlich Anfang Mai auf Fraktionsebene geklärt. 

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat beim Petersberger Klimadialog am 28. April 2020 die Pläne für eine Anhebung des 2030-Ziels „begrüßt“. 

Aus den europäischen Klimazielen ergeben sich die Ziele für Deutschland – einerseits über den europäischen Emissionshandel, andererseits über die sog. Lastenteilungsverordnung. Deutschland trägt aufgrund seiner Wirtschaftskraft stets überdurchschnittlich zur Erreichung der EU-Ziele bei. 

Hintergrund 

Die Europäische Kommission plant, noch im September 2020 einen Plan für die Anhebung des 2030-CO2-Reduktionsziels auf 50 – 55 % im Vergleich zu 1990 vorzulegen. Das bisherige Ziel beträgt 40 % und wird mit bestehenden Politiken und Maßnahmen weit verfehlt. 

Der DIHK bewertet eine Zielverschärfung kritisch. Denn solange Alternativen für eine kohlenstoffarme Produktion fehlen, würde diese für viele Betriebe zu signifikanten Kostensteigerungen und neuen bürokratischen Auflagen führen, die jetzt noch viel dringender als vor der Coronavirus-Pandemie vermieden werden müssen.

In den Fokus des Green Deal sollten viel eher Maßnahmen rücken, die nach dem wirtschaftlichen Einbruch in Folge der Pandemie die Wirtschaftskraft der Unternehmen wiederbeleben und die Grundlagen für ein ökonomisch und ökologisch nachhaltiges Wachstum legen. Konkret sollte die EU beispielsweise die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen der Unternehmen viel stärker unterstützen. (JSch)

EU Green Deal: Timmermans schließt Verzögerungen bei Umsetzung nicht aus

Der für den EU Green Deal zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, hat sich am 21. April 2020 vor dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zu der Frage geäußert, wie die aktuelle Coronavirus-Krise die Planungen der EU-Kommission für den EU Green Deal beeinflusst.

Dabei betonte er, dass die EU-Kommission grundsätzlich auf „Green-Deal-Kurs“ bleibe, die Verschiebung einzelner Vorhaben bzw. eine gewisse Verlangsamung der Umsetzung jedoch möglich seien. Hierzu wolle man die weitere Entwicklung der Coronavirus-Pandemie abwarten und bewerten.

Bereits im Raum steht etwa die Verschiebung der Strategie für den nachhaltigen Umgang mit Chemikalien. Diese war ursprünglich für den Sommer dieses Jahres vorgesehen.

Festhalten will der Kommissionsvizepräsident am Plan, einen Vorschlag für die Verschärfung der 2030-CO2-Reduktionsziele der EU im September vorzulegen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie würden in der begleitenden Folgenabschätzung berücksichtigt.

Unterstrichen hat Frans Timmermans zudem, dass der wirtschaftliche Wiederaufbau nach der Pandemie „nachhaltig“ und daher an den Zielen des Green Deals ausgerichtet werden müsse.

In der strittigen Frage eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus betonte der niederländische Politiker schließlich, dass man vor allem Diskussionen mit den internationalen Partnern wie China anstoßen wolle, um diese ebenfalls zu ambitioniertem Klimaschutz zu drängen. So könne ein CO2-Grenzausgleich überflüssig gemacht werden. (MH, JSch)

Deutsche Umweltministerin fordert höheres EU-Klimaziel für 2030

Svenja Schulze hat am Karfreitag einen Brief unterzeichnet, in dem sie mit Amtskollegen aus 12 weiteren EU-Staaten fordert, den Green Deal als Richtschnur für die kommenden Konjunkturpakete auf europäischer und nationaler Ebene zu nutzen. Hierzu gehöre auch, das CO2-Reduktionsziel der EU für das Jahr 2030 noch vor dem Jahresende anzuheben.

Die deutsche Umweltministerin hatte den Aufruf zuerst nicht unterschrieben, dann aber am Freitag, den 10. April 2020, nachgezogen.

Unterschrieben haben damit neben der deutschen Regierungsvertreterin bisher die Umweltminister aus Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Dänemark, Finnland, Schweden, Lettland, Österreich, den Niederlanden, Luxemburg und Griechenland.

Die Minister fordern die Europäische Kommission auf, bei der Erarbeitung des wirtschaftlichen Wiederaufbauprogramms der EU für die Zeit nach der Covid-19-Pandemie den europäischen Green Deal  als „Rahmen“ zu nutzen und „das Momentum durch die weitere Umsetzung seiner Initiativen zu erhalten“.

Genutzt werden solle u. a. der Investitionsplan für den Green Deal, den die Europäische Kommission bereits zu Beginn des Jahres vorgelegt hat. Vor allem die Investitionen in nachhaltige Mobilität, erneuerbare Energien, Gebäuderenovierungen, Forschung und Entwicklung, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft müssten erhöht werden. Der Green Deal biete hier einen „Fahrplan, um die richtigen Entscheidungen als Reaktion auf die Wirtschaftskrise zu treffen […]“. Der Versuchung „kurzfristiger Lösungen“ müsse widerstanden werden, um die EU nicht für Jahrzehnte auf dem Pfad einer auf fossile Energieträger basierenden Wirtschaft zu verankern.

Zudem vertreten die Minister die Auffassung, dass die bestehenden Instrumente für den Klimaschutz, wie der Europäische Emissionshandel, Umweltstandards und sektorale Vorschriften gestärkt werden sollten.

Die Anhebung des 2030-CO2-Reduktionsziels der EU noch vor Ende 2020 solle andere globale Partner „inspirieren, ihre Ambition ebenfalls zu steigern.“

Die Europäische Kommission plant, im Herbst einen Plan für eine Zielverschärfung vorzulegen. Aktuell läuft hierzu eine öffentliche Konsultation. Die Anhebung hätte zur Folge, dass die deutschen Klimaziele ebenfalls strenger ausfallen müssten. (JSch)

Euro 7-Norm: EU-Kommission bereitet Konsultation zu neuen Abgasgrenzwerten vor

Die Europäische Kommission plant im 2. Quartal 2020 eine öffentliche Konsultation. Ein Gesetzgebungsvorschlag soll im Rahmen des Green Deal Ende 2021 unterbreitet werden.  

In einem Ende März veröffentlichten „Fahrplan“, der hier abgerufen werden kann, beschreibt die Europäische Kommission ihr weiteres Vorgehen und erste Überlegungen zu einer Fortentwicklung der europäischen Abgasnormen für Pkw und Lkw.

Die erste Option umfasst eine „enge“ Überarbeitung der bestehenden Euro 6/VI-Norm. Ziel wäre vor allem eine Vereinfachung und kohärentere Ausgestaltung des bislang komplexen Regelwerks. U. a. würden einheitliche Standards für Pkw und Lkw geschaffen. Die bestehenden Testverfahren würden vereinfacht, wobei der Fokus weiter auf Tests unter realen Bedingungen (real-world testing) läge.

Option 2 würde eine breitere Überarbeitung umfassen, indem neben den in Option 1 vorgesehenen Maßnahmen zusätzlich strengere Abgasgrenzwerte für alle Fahrzeuge eingeführt würden. Zudem könnten Grenzwerte für bisher nicht regulierte Luftschadstoffe wie Nicht-CO2-Treibhausgasemissionen vorgegeben werden.

Option 3 besteht in einer umfassenden Überarbeitung, die zusätzlich zu den Maßnahmen der ersten beiden Optionen eine Überwachung der Emissionen in der realen Welt über die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge vorsähe. Genutzt würden hierzu On-Board-Überwachungssysteme.

Die Kosten würden nach Ansicht der Europäischen Kommission für Fahrzeughersteller und Verbraucher bei Option 2 zumindest kurzfristig höher ausfallen als bei Option 1 sowie bei Option 3 höher als bei Option 2. Zugleich würden die Optionen 2 und 3 zu sinkenden Umwelt- und Gesundheitskosten führen. (JSch, MH)

Deutschland

BMU legt Einwegkunststoffverbotsverordnung vor

Das BMU hat einen Referentenentwurf der Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Einwegkunststoffverbotsverordnung) vorgelegt.

Danach soll das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte ab 3. Juli 2021 untersagt sein. Die Verordnung soll sowohl für Verpackungen als auch Nicht-Verpackungen gelten. Von dem Verbot betroffen sein werden Wattestäbchen, Teller, Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Lebensmittelbehälter sowie Getränkebecher/Getränkebehälter. (EW)

Bundeskabinett beschließt Planungssicherstellungsgesetz

Onlinebeteiligung zur Verhinderung von Planungs- und Baustopps

Mit dieser Sonderregelung soll die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Gewerbe- und Infrastrukturvorhaben online möglich sein, erhebliche Verzögerungen oder ein Scheitern von Bauvorhaben wegen der Corona-Pandemie sollen dadurch verhindert werden.

Viele Planungs- und Genehmigungsverfahren sehen die körperliche Anwesenheit vor, etwa bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder Erörterungsterminen und können daher aus Hygieneschutzgründen nicht, wie üblich, durchgeführt werden.

Mit dem Gesetz sollen daher befristete Ersatzmöglichkeiten (bis zum 31.März 2021) für Verfahrensschritte eingeführt werden.

Die Verwaltungen sollen Bekanntmachungen, etwa zur Auslage von Planungsunterlagen oder zu Erörterungsterminen, im Internet veröffentlichen. Bürgerinnen und Bürger sollen an Erörterungsterminen, mündlichen Verhandlungen oder Antragskonferenzen per Online-Konsultation teilnehmen können. (EW)

Bundestag beschließt Geologiedatengesetz

Der Bundestag hat am 22. April das Geologiedatengesetz beschlossen. Im Vergleich zum Kabinettsentwurf wurde der Anwendungsbereich noch erweitert. Zum verbesserten Schutz privater Daten wurde klargestellt, dass die Kategorisierung und Veröffentlichung ein Verwaltungsakt (mit Widerspruchsmöglichkeit) ist. Für das Standortauswahlverfahren sollen nicht veröffentlichte private Geodaten von einem Beirat aus Sachverständigen begutachtet werden.

  1. Ausweitung des Anwendungsbereichs (§ 3 Absatz 2 Nummer 1): Wie im ersten Referentenentwurf sollen auch bodenkundliche Untersuchungen zum Anwendungsbereich des Gesetzes gehören. Der DIHK hatte von einer solchen Erweiterung abgeraten, da der Anwendungsbereich bereits viele Tätigkeiten betrifft, die derzeit nicht unter das Lagerstättengesetz fielen. Die Möglichkeiten der Länder, bestimmte Untersuchungen vom Gesetz oder einzelnen Informationspflichten auszunehmen, bleiben jedoch erhalten.
  2. Nun wird zudem klargestellt, dass die Entscheidung der Behörden über die Kategorisierung (§ 17 und § 29 GeolDG) ein Verwaltungsakt ist. Damit können Unternehmen gegen die Entscheidung der Behörde ggf. Widerspruch (§ 70 VwGO) einlegen. Diese Klarstellung entsprach den Empfehlungen des DIHK.
  3. Auch wenn Behörden entscheiden, dass private Daten veröffentlicht werden, obwohl davon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, wird den Unternehmen im § 34 ein effektiverer Rechtsschutz gewährt werden: Dazu müssen die betroffenen Unternehmen sechs Wochen vor der öffentlichen Bereitstellung über die Entscheidung, inklusive einer Begründung, unterrichtet werden. Dagegen können sie Eilrechtsschutz geltend machen.
  4. Für den Sonderfall der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wurde ein gesonderter § 35 eingeführt. Weiterhin haben Entscheidungen über die Veröffentlichung von Daten, die im Standortauswahlverfahren benötigt werden und entscheidungserheblich sind, keine aufschiebende Wirkung. Nun soll sich das Nationale Begleitgremium dazu jedoch von fünf externen Experten beraten lassen. 
  5. Gestrichen wurde – wie vom Bundesrat gefordert – die Möglichkeit für Unternehmen, ein anerkanntes interoperables Datenformat unabhängig vom Bundesland frei zu wählen. In einer Entschließung gibt der Bundestag der Bundesregierung nun allerdings auf, eine Förderung der Länder zum Aufbau eines einheitlichen interoperablen Formates zu prüfen.  

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird es voraussichtlich im Juni oder Juli in Kraft treten. (HAD)

Änderung im Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ändert das BMWi seine Förderpraxis im Bundesförderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“. Neuerdings kann der Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen ausgezahlt werden, so dass das beratene Unternehmen nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten muss. Lediglich die Zahlungen des Eigenanteils müssen von vornherein getätigt werden.

Details und Voraussetzungen zur Teilnahme an der neuen Förderpraxis finden Sie hier. (Gol)

1. Preis für Umweltprojekt des Projekts der Deutschen Schule Bogotá beim IHK-Auslandsschulwettbewerb 2020

Die weltweit 140 deutschen Auslandsschulen mit ihren 82.000 Schülern bewältigen ihre zeitweiligen Schulschließungen während der Corona-Krise mit Energie und Kreativität. Dabei helfen vielen Schulen ihre Erfahrungen mit dem digitalen Lernen und ihre vielseitige Nutzung innovativer Lernkonzepte und -methoden. An einigen Schulorten konnte bereits im April der Unterrichtsbetrieb zumindest teilweise wieder aufgenommen werden wie an den Deutschen Schulen in Taipei, Peking, Shanghai, Kopenhagen und Oslo.

DIHK-Präsident Eric Schweitzer: „Für unsere Unternehmen sind die deutschen Auslandsschulen in ihrer Rolle als Türöffner und Visitenkarte Deutschlands auf Auslandsmärkten unverzichtbar. Sie bilden die erforderliche Bildungsinfrastruktur bei der notwendigen Wiederbelebung der deutschen Exporte und Auslandsgeschäfte in die ganze Welt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bewältigen zu können.“

Der siebte IHK-Auslandsschulwettbewerb zeigt die besondere Qualität dieser Schulen sowie ihre große Vernetzungskraft vor Ort, die sich nicht zuletzt in einer engen Zusammenarbeit mit dem weltweiten Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) niederschlagen. In dem von der IHK-Organisation unter der Schirmherrschaft des Bundesaußenministers durchgeführten Wettbewerb wurden 45 Beiträge eingereicht. Diese spiegeln eine große thematische und methodische Bandbreite der schulischen Aktivitäten wieder.

Über den 1. Platz und ein Preisgeld von 60.000 Euro kann sich die Deutsche Schule der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá freuen. Ausgezeichnet wurde sie für ihr groß angelegtes Umweltprojekt „Zukunft heute. Ökologisch, gesund, nachhaltig.“ Schüler, Eltern, Lehrerschaft und Vorstand führen über einen Zeitraum von drei Jahren gemeinsam zahlreiche Umweltaktionen durch, um eine grüne und nachhaltige Schule zu werden.

Dazu stellte die Einrichtung aus Eigenmitteln ein Budget von fast 800.000 Euro bereit. Die zahlreichen Umweltaktionen wurden hauptsächlich von den Schülern jahrgangsübergreifend und aktiv durch selbstständige Projektarbeit geplant und umgesetzt. Sie umfassten unter anderem Baumpflanzaktionen, Projekte für eine gesunde Ernährung, Maßnahmen zur Senkung des Energie- und Papierverbrauchs, die Anlage eines Naturspielplatzes sowie die Erweiterung des Schulgartens.

Zudem hat die Wettbewerbsjury, der auch DIHK-Präsident Schweitzer angehört, den Beitrag „Klimaschutz an der Deutschen Schule Bratislava“ mit einem Exzellenzpreis und einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro ausgezeichnet. Das Projekt fördert durch praktisches „Anpacken“ bei den Schülern nicht nur die eigenständige Projektarbeit, sondern auch das Bewusstsein für Umweltschutz und nachhaltiges Ressourcenmanagement.

Die IHK-Organisation unterstützt Anstrengungen für Umwelt- und Klimaschutz, der auch in den deutschen Unternehmen eine zentrale Rolle spielt. (Fab)

Senkung der EEG-Umlage soll rechtzeitig umgesetzt werden

Wichtiger Bestandteil der Einigung zur Einführung der nationalen CO2-Bepreisung ist die Senkung der EEG-Umlage aus den Einnahmen. Trotz Corona geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Senkung rechtzeitig gesetzlich umgesetzt wird, so dass sie bei Festlegung der EEG-Umlage berücksichtigt werden kann. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

Die gesetzliche Umsetzung müsste demnach vor dem 15. Oktober 2020 abgeschlossen sein. Dies erscheint aus heutiger Sicht fraglich. Wie hoch die Senkung der EEG-Umlage 2021 bis 2025 ausfällt, soll im Rahmen des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds festgelegt werden.

Der Bundesregierung geht davon aus, dass die Senkung der EEG-Umlage bei Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung dazu führen kann, dass sie unter die Schwellenwerte rutschen und damit diese Entlastung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Die Bundesregierung prüft derzeit Maßnahmen, wie mit diesem Problem umgegangen werden kann. Geprüft wird auch die Absenkung der Schwellenwerte.

Zur Betroffenheit von KWK-Anlagen unter 20 MW Feuerungsleistung durch das BEHG kann die Bundesregierung keine Angaben machen, da weder die Zahl der Anlagen noch ihre Strom- und Wärmeerzeugung umfassend statistisch erfasst sind. Allerdings sieht die Bundesregierung nur einen erheblich reduzierten negativen Effekt durch das BEHG auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen, da eine alternative Bereitstellung der Wärme ebenfalls fossil erfolgen würde.

Welche beihilferechtlichen Vorgaben für die direkte Kompensation im BEHG zu beachten sind, hängt nach Aussage der Bundesregierung von der Ausgestaltung der Kompensation ab. Die Mittel für eine direkte Kompensation werden in jedem Fall aus der Veräußerung der Zertifikate zur Verfügung gestellt. Einmal mehr bestätigt die Bundesregierung die fehlende Folgenabschätzung bei der Einführung des BEHG: Inwieweit ein Risiko für Produktionsverlagerung (Carbon Leakage) besteht, kann erst nach Vorliegen der Rechtsverordnung nach §11 Absatz 3 BEHG beantwortet werden. Zur Verlagerungsgefahr einzelner Branchen liegen der Bundesregierung in jedem Fall keine ausreichend belastbaren Daten vor. (Bo, Fl)

Bundesregierung plant schmale, schnelle EEG-Novelle

Während von den Themen PV-Deckel und Abstandsregelung Wind derzeit wenig zu hören ist, hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe zu anderen EEG-Themen erstellt, die am 29. April vom Kabinett verabschiedet wurde. Diese wurde vorab zur Information an die Verbände versandt. Dabei geht es um das Thema Bürgerenergiegesellschaften und Fristen. Dazu wird auch das Wind-auf-See-Gesetz geändert.

Besondere Ausgleichsregelung:

Für das Antragsjahr 2020 wird eine Sonderregelung ins EEG aufgenommen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie besteht eine besondere Schwierigkeit für die Unternehmen, die Nachweise, insbesondere die Wirtschaftsprüferbescheinigung nach § 64 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c und das Zertifikat nach § 64 Absatz 3 Nummer 2 EEG 2017, innerhalb der materiellen Ausschlussfrist einzureichen. Diese Nachweise können nun bis zum 30. November 2020 nachgereicht werden. Allerdings muss der Antrag weiterhin fristgerecht bis zum 30.06.2020 eingereicht sein.

Realisierungsfristen für EE-Projekte mit einem Zuschlag in einer Ausschreibung:

Sämtliche Realisierungsfristen werden um ein halbes Jahr verlängert. Ob eine weitere Verlängerung sinnvoll und notwendig ist, soll zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. Die Verlängerung gilt für alle Ausschreibungsrunden vor dem 1. März 2020.

Bürgerenergiegesellschaften:

In Zukunft können Bürgerenergiegesellschaften nur mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an den Ausschreibungen teilnehmen. Bisher war dies nur übergangsweise so geregelt, nun ist es auf Dauer. Als Privileg bleibt erhalten, dass die Bürgerenergiegesellschaften auch weiterhin den Wert des höchsten noch bezuschlagten Gebots bekommen. (Bo)

Bundesnetzagentur stellt erste Verstöße gegen Bilanzkreistreue im Sommer 2019 fest

Im vergangenen Sommer gab es mehrfach erhebliche Bilanzungleichgewichte in der Stromversorgung. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin Untersuchungen gegen sechs Unternehmen eingeleitet. Während ein Unternehmen entlastet wurde (Trailstone), hat die Bonner Behörde Verstöße von zwei Bilanzkreisverantwortlichen festgestellt (Energie Vertrieb Deutschland (EVD) und Optimax Energy). Die Untersuchungen in den drei anderen Fällen laufen noch.

Konkret geht es bei diesen beiden Unternehmen darum, dass sie ihren vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom (ordnungsgemäßer Ausgleich der gehandelten Strommengen in den Bilanzkreisen) nicht nachgekommen sind. Konkret wertet die Behörde folgendes als unzulässiges Verhalten:

  • Eine Erzeugungsprognose von Energiemengen, die dem Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich nicht zur Verfügung standen.
  • Die Anpassung von Prognosefahrplänen an die Handelstätigkeit.

Die Feststellung kommt einer Abmahnung durch die Bundesnetzagentur gleich. Der Bilanzkreisvertrag kann aber nicht von der BNetzA gekündigt werden, sondern nur von den Übertragungsnetzbetreibern. (Bo)

Kohleausstiegsgesetz: Bundesregierung lehnt Änderungswünsche des Bundesrats ab

Erwartungsgemäß hat die Bundesregierung die Änderungsvorschläge der Länderkammer (BR-Drucksache 51/20) abgelehnt. Insbesondere lehnt die Bundesregierung Änderungen bei der Entschädigungsfrage für die Steinkohlekraftwerke ab. Der Bundesrat hatte im Einklang mit den Vorschlägen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung für die Verlängerung der Ausschreibung und damit für Entschädigungszahlungen bis 2030 plädiert.

Auch eine Aussetzung der Degression des Höchstwerts für Steinkohlekraftwerke, die 2038 nicht älter als 25 Jahre sind, findet nicht die Zustimmung der Regierung. Gleiches gilt für die vom Bundesrat geforderte Erhöhung der Sätze für ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Des Weiteren unterstreicht die Bundesregierung, dass sie die gewählte „Kann-Formulierung“ bei der Kompensation des Strompreisanstiegs durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung für ausreichend hält.

Zugesagt wurde von der Bundesregierung hingegen die Prüfung zur Ausgestaltung des Kohleersatzbonus sowie der Versorgungssicherheit mit Rohstoffen, die bei der Kohleverstromung gewonnen werden. Beim PV-Deckel und der Erhöhung des Offshore-Ziels für 2030 von 15 auf 20 GW betont die Bundesregierung, dass sie diese schnellstmöglich umsetzen möchte.

In die parlamentarischen Verhandlungen zum Kohleausstiegsgesetz ist mittlerweile wieder Bewegung gekommen. So wird die Anhörung im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages in der letzten Maiwoche stattfinden. Das genaue Datum stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. (Bo)

Fünfte Runde im Förderprogramm für Elektroauto-Ladesäulen

Das Verkehrsministerium hat einen neuen Förderaufruf zur Ladeinfrastruktur für Elektroautos veröffentlicht. Anträge können bis 17. Juni eingereicht werden. Insgesamt können in der fünften Förderrunde 10.000 Ladepunkte, davon 3.000 Schnelllader, gefördert werden.

Erstmals können auch Ladepunkte an Kundenparkplätzen und damit vor allem im Handel bezuschusst werden, die nicht rund um die Uhr offenstehen. Daher sieht dieser Förderaufruf vor, dass eine Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich ist. Die Zugänglichkeit ist mindestens werktags an 12 Stunden sicherzustellen. Bisher hing die Förderfähigkeit davon ab, dass die Parkplätze rund um die Uhr verfügbar sind.

Die Anträge können bis 17.06.2020 über das easy-Online Förderportal eingereicht werden. Förderfähig sind Investitionen von privaten und kommunalen Investoren rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte. (tb)

Weiter Warten auf Wasserstoffstrategie

Noch immer gibt es keine Einigung bei der nationalen Wasserstoffstrategie, lediglich einen neuen Entwurfsstand vom 2. April.  Die bisherigen Dissenspunkte sind weitestgehend ausgeräumt. Der Fokus liegt jetzt auf grünem Wasserstoff. Im Gegenzug steht die Nutzung von Wasserstoff nahezu allen Anwendungsfeldern offen, u. a. auch vollständig dem Straßenverkehr und Teilen der Wärmeversorgung.

Der Bedarf für 2030 soll sich laut neuem Entwurf auf 90 bis 100 TWh gegenüber heute nahezu verdoppeln. 14 TWh sollen dabei über die heimische Produktion von grünem Wasserstoff abgedeckt werden. Darüber hinaus ist der Aufbau eines genuinen Wasserstoffnetzes jetzt klarer formuliert.

Derzeit steht die Strategie auf der Agenda für die Kabinettssitzungen ab Mitte Mai. Eigentlich war eine Verabschiedung Mitte April geplant.

Unterdessen wächst auch in der CDU/CSU-Fraktion die Ungeduld. Abgeordnete rund um Anja Weisgerber drängen auf eine schnelle Verabschiedung, damit der Einstieg in die grüne Wasserstoffproduktion endlich starten kann. Eine weitere Gruppe von Unionsabgeordneten, u. a. Peter Stein, spricht sich für eine stärkere Hinwendung zu nordafrikanischen Staaten für die Produktion grünen Wasserstoffs aus. Dort soll mit Unterstützung des Entwicklungshilfeministeriums eine große Referenzanlage geplant werden. Besonders im Fokus steht dabei aktuell Marokko. (tb)

Barometer Digitalisierung der Energiewende veröffentlicht

Die zweite Auflage des im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten „Barometer Digitalisierung der Energiewende“ ist veröffentlicht worden. Es analysiert den Fortschritt der Digitalisierung in der leitungsgebundenen Energiewirtschaft, einschließlich des Rollouts von Smart Metern.

Für das Berichtsjahr 2019 wird ein Gesamtbarometerwert von 36 von 100 Punkten und damit 14 Punkte mehr als im Vorjahr erreicht. Der Barometerwert setzt sich aus acht Schlüsselfaktoren zusammen, u. a. dem Stand der BSI-Zertifizierung von Smart Metern und Gateways, der Marktkommunikation und dem Rollout. Fortschritte sehen die Berichterstatter neben dem lang erwarteten Durchbruch bei der Zertifizierung und der Markterklärung, also dem Startschuss für den Rollout, bei der Strukturierung des Standardisierungsprozesses der Smart-Meter-Gateway-Architektur und der Ausarbeitung einer Roadmap. Insgesamt fasst der Bericht zusammen, dass wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung geschaffen wurden, aber noch ein weiter sehr komplexer Pfad bevorsteht. (Fl)

Aktuelles zum Netzausbau Strom

Die Bundesnetzagentur hat den Stand des Übertragungsnetzausbaus zum Ende des Jahres 2019 veröffentlicht. Danach sind von dem insgesamt bislang gesetzlich festgeschriebenen Ausbauvorhaben im Umfang von mehr als 7.600 km bislang knapp 1.300 km fertiggestellt. Weitere 800 km sind genehmigt bzw. im Bau. Für den SuedOstLink hat die Bundesnetzagentur im Rahmen der Bundesfachplanung einen Trassenkorridor festgelegt.

Der Ausbaubedarf im Stromübertragungsnetz ist im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) gesetzlich festgeschrieben. Insgesamt hinkt der Netzausbau nach wie vor deutlich den ursprünglichen Zeitplänen hinterher.

Hinzu kommt: Noch nicht berücksichtigt sind im Bundesbedarfsplangesetz diejenigen Vorhaben, die nach dem letzten durch die Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplan 2019 – 2030 zusätzlich erforderlich sind. Hierbei handelt es sich um weitere 3.600 Trassenkilometer. Hintergrund für den zusätzlichen Ausbaubedarf ist, dass im aktuellen Netzentwicklungsplan das Ziel der Bundesregierung zur Anhebung des Anteils erneuerbarer Energien auf 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs bis 2030 neu berücksichtigt ist.

Einen Schritt vorangekommen ist das Plan- und Genehmigungsverfahren für den SuedOstLink, einen der großen Nord-Süd-Trassen mit Gleichstromübertragung (HGÜ). Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Bundesfachplanung einen Trassenkorridor festgelegt. Es folgt nun das Planfeststellungsverfahren zur Festlegung des genauen Trassenverlaufs. Weitere Informationen unter www.netzausbau.de/vorhaben5-a. (Fl)

Redaktion: Janine Hansen (han), Eva Weik (EW), Dr. Sebastian Bolay (Bo), Till Bullmann (tb), Moritz Hundhausen (MH), Hauke Dierks (HAD), Jakob Flechtner (Fl), Christian Gollnick (Gol), Barbara Fabian (Fab), Julian Schorpp (JSch).